Allgemeine Geschäftsbedingungen FAaF
1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind stets Bestandteil geschlossener Verträge sowie aller Leistungen und Lieferungen. Ebenfalls gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle erstellten persönlichen sowie unpersönlichen Angebote.
2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Abänderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist seitens des Unternehmens FAaF zu jeder Zeit möglich. Dem Kunden steht ein 14-tägiges Widerspruchsrecht zu. Verläuft die Widerspruchsfrist ohne Widerspruch gegen die geänderten Geschäftsbedingungen, so gelten diese als akzeptiert.
3. Übertragung von Leistungen
Das Unternehmen FAaF ist nicht verpflichtet seine vertraglichen Pflichten selbst zu erfüllen bzw. Leistungen und Lieferungen selbst zu erbringen. Eine Übertragung der Pflichten ist prinzipiell möglich. Der Dritte übernimmt alle Rechte und Pflichten.
4. Preise und Preisauszeichnungen
Alle von FAaF benannten Preise auf Webseiten, in Angeboten sowie Briefen oder Werbedrucken verstehen sich stets als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Versand- oder Zustellkosten sind in den Preisangaben nicht enthalten. Alle Angebote und Preisangaben sind stets freibleibend und unverbindlich. Anders lautende Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.
5. Fristen der Leistungserbringung
Ein Vertrag kommt nur durch die Auftragsbestätigung seitens FAaF oder durch die Ausführung zustande. Terminvereinbarungen haben nur in Schriftform eine Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht als Vertragsbestandteil. Eintretende Liefer- oder auch Leistungsverzögerungen können vereinbarte Fristen verlängern, wenn FAaF diese Verzögerungen nicht zu verantworten hat. Diese räumen dem Kunden kein Rücktrittsrecht vom Vertrag ein. Kommt FAaF durch eigenes Verschulden in Verzug, kann der Kunde eine Nachfrist von wenigstens 4 Wochen setzen. Verläuft diese Frist fruchtlos, kann der Kunde vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Wenn der Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufen wurde, sind Ansprüche wegen Verzug oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
6. Zahlungen und Fristen
Die Rechnungsstellung kann per E-Mail oder aber per Brief erfolgen. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechungsdatum fällig. Ein Recht auf Abzüge oder Kürzungen besteht nicht. Das Verlangen vor Anzahlungen oder Vorkasse ist seitens FAaF möglich. Auch nach Beginn der Leistungserbringung oder Auftragsausführung ist eine Zahlungsforderung in begründeten Fällen zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist FAaF berechtigt, für die Forderung Zinsen i.H.v. 3,0 Prozent über dem Diskontsatz der EZB zu berechnen. Kommt ein Kunde mit einer Rechnung in Verzug, sind alle Rechnungen sofort fällig. Eine Aufrechnung des Kunden mit anderen Forderungen ist nicht möglich.
7. Haftung seitens des Auftragnehmers
Die Firma FAaF haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, nicht erreichte Einsparungen oder der Pflichtverletzung in Beratung und Verhandlung . Ebenso ist FAaF nicht für verloren gegangene Daten haftbar zu machen und ersetzt keine Kosten der Wiederbeschaffung oder den entstandenen Schaden.
8. Vertraulichkeit aller Parteien
Alle am Vertragsverhältnis beteiligten Parteien vereinbaren die unbefristete Geheimhaltung der Vertragsinhalte, aller Unterlagen bzw. Aufzeichnungen und Geschäftsgeheimnisse. Alle Daten und Dokumente dürfen nur zum Zwecke des geschlossenen Vertrages und dessen Erfüllung genutzt werden. Die Vereinbarung gilt auch für Daten, Unterlagen und Auszeichnungen, welche vor Vertragsschluss gefertigt wurden.
9. Links und Webseiteninhalte
FAaF distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der Webseiten, welche über einen Link auf der FAaF - Homepage oder anderen unserer Präsentationen erreichbar sind. Wir sind weder für diese Inhalte verantwortlich, noch können wir für diese verantwortlich gemacht werden. FAaF ist auch nicht für Inhalte der Kundenpräsenzen verantwortlich. Das trifft auch zu, wenn diese durch FAaF erstellt wurden.
10. Markenrechtlicher Schutz des Domain-Namens
Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen und Gewissen durch Registrierung des Domain Namens keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzes- oder verfassungswidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, daß er für die Wahl des Domain Namens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, die Firma FAaF von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain, der Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen geltend machen, behalten wir uns vor, den betreffenden Domainnamen bis zur rechtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
11. Softwareentwicklung
Als vereinbarte Grundlage der Verpflichtungen gelten stets die vom Kunden vor dem Zustandekommen des Vertrages benannten Anforderungen an die Applikation sowie die bezeichneten Hardwarevoraussetzungen. FAaF ist nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben verantwortlich und nicht zur Überprüfung verpflichtet. Die Nachlieferung von Anforderungen durch den Kunden sind möglich und werden zusätzlich vergütet. Eine Pflicht zur Annahme nachträglicher Anforderungen durch FAaF besteht nicht.
12. Abnahmen und Teilabnahmen
FAaF kann auf die Teilabnahme der Applikation bestehen. Dem Kunden obliegt die Pflicht, den Teil der Leistung zu prüfen und eventuelle Mängel umgehend schriftlich anzuzeigen. Werden keine Mängel angezeigt, gilt die Abnahme als störungsfrei. Nach Fertigstellung hat die Abnahme des Komplettprojektes durch den Kunden zu erfolgen. Fehler und Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Einsatz der Applikation in der Praxis nach Abnahme gilt als fehlerfreie Abnahme.
13. Fehlerbeseitigung
Dem Kunden ist bekannt, dass Fehler in Applikationen nicht auszuschließen sind. FAaF garantiert 1 Monat nach Übergabe der Applikation, dass grobe Fehler nicht vorhanden sind bzw. behoben werden. Eine Zusicherung bezüglich der Kompatibilität der Applikationen mit verschiedenen Hard- oder Softwareumgebungen wird nicht gegeben.
14. Nachbesserung
Im Fall der Mängelrüge, sofern diese berechtigt ist, erhält FAaF stets das Recht der Nachbesserung. Erst nach der dritten erfolglosen Nachbesserung des gleichen Problems kann dem Kunden ein Recht auf angemessene Minderung eingeräumt werden, sofern man tatsächlich von einem Fehler ausgehen kann. Dafür ist Voraussetzung, dass der gesamte Funktionsumfang verändert ist und der bestimmungsgemäße Einsatz nicht erfolgen kann.
15. Beschränkung der Haftung
Seitens FAaF kann keine Haftung übernommen werden, dass die Applikation für die Zwecke und Vorstellungen des Kunden geeignet ist. Ebenso kann nicht für verlorene Daten, entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen gehaftet werden.
16. Lizenz und Urheberrecht
Der Kunde erhält mit der Applikation, sofern diese für den Kunden angefertigt wurde, ein unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungserlaubnis. Abweichende Vereinbarungen sind jederzeit möglich. Voraussetzung ist die vollständig begliche Rechnung zur erbrachten Leistung. Die mit der Leistung von FAaF verbundenen Urheberrechten sowie weitere schutzwürdiger Rechte verbleiben bei FAaF. Der Kunde erwirbt stets nur ein Nutzungsrecht an der in Auftrag gegebenen Applikation, aber nie die Rechte an Quellcode, den Verfahren oder Algorithmen. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
17. Softwareverkauf
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf angebotene Kaufversionen anzuwenden. Die entsprechenden Lizenzbestimmungen zu den Applikationen liegen stets der Lieferung bei.
18. Verfügbarkeit von Internetdienstleistungen
FAaF garantiert keine ständige Erreichbarkeit seiner Dienste im Internet sowie das Erreichen der Server anderer Dienste, welche von FAaF verwaltet oder angeboten werden.
19. Daten und Datenspeicherung bei Internetdiensten
FAaF ist nicht für die Daten des Kunden, auf Servern von FAaF oder der angebotenen Dienste, verantwortlich. Es wird keine Haftung für Beschädigung, Verlust und daraus resultierenden Schäden übernommen. Der Kunden hat Zugangsdaten sicher aufzubewahren und Dritten nicht zugänglich zu machen.
20. Vertragslaufzeiten und Fristen bei Diensten im Internet und auf Servern
Es gelten stets die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Im Falle der groben Vertragsverletzung haben beide Seiten ein unverzügliches Kündigungsrecht. Wurden keine Vertragslaufzeiten benannt, kann der Vertrag stets mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
FAaF hat jederzeit das Recht, seine Dienste einzustellen oder die Server vom Netz zutrennen.
21. Zahlungsverzug bei Diensten im Internet und auf den Servern
Befindet sich der Nutzer im Zahlungsverzug, hat FAaF das Recht auf Einstellung des Dienstes ohne vorherige Ankündigung. Für eventuell gespeicherte Daten, welche bei Einstellung des Dienstes verloren gehen können, haftet FAaF nicht.
22. Gerichtsstand
Es wird für alle Streitigkeiten der Gerichtsstand Schleswig festgelegt. Auch wenn eine oder mehrere Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, bleiben alle anderen Bestimmungen unberührt und wirksam. Die ungültige Bestimmung ersetzt sich durch eine gültige Bestimmung, welche dem Inhalt und Ziel gleich oder annähernd gleich kommt.